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   LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13   

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LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13 (https://dejure.org/2015,8564)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.04.2015 - 8 O 3675/13 (https://dejure.org/2015,8564)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23. April 2015 - 8 O 3675/13 (https://dejure.org/2015,8564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf Anschaffung eines medizinischen notwendigen Krankenrollstuhls im Hinblick auf die Auswahl eines konkreten Modells; Anforderungen an den Nachweis einer Obliegenheitsverletzung des Versicherten durch den Versicherer ...

  • rewis.io

    Krankheitskostenvollversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung; Verweisung des Versicherungsnehmers auf ein "Alternativangebot" für einen Rollstuhl

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Kein Leistungsausschluss wegen Beschädigung des Hilfsmittels bei Schuldunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Dies ist auf den ersten Blick für jeden durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, auf den es auch bei der Auslegung des Begriffs des "Krankenfahrstuhls" als Teil der Versicherungsbedingungen ankommt (st. Rspr. BGH; vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab zuletzt BGH, Urteil vom 01. April 2015 - IV ZR 104/13).

    Damit wird auch der verständige Versicherungsnehmer, auf den es bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen ankommt (st. Rspr. BGH, Urteil vom 01. April 2015 - IV ZR 104/13 m.w.N.) nicht zu dem Schluss gelangen, dass "Schaden" i.S.d. § 9 Nr. 4 MB/KK der Gesundheitsschaden, also die Krankheit ist (ebenso Bach/Moser/Sauer, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 10 MBKK Rn. 22 f.; a.A. wohl Prölss/Martin/Voit, VVG 29. Aufl. § 9 MB/KK 2009 Rn. 12).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (BGH VersR 2006, 535 m.w.N.).

    Ob dies der Fall ist bzw. gegenwärtig bereits geklärt werden kann, lässt sich nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmen (BGH VersR 2006, 535; BGH VersR 2005, 1673, jew. mwN).

  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Die Beurteilung hängt nicht allein von der Auffassung des Versicherungsnehmers oder des ihn behandelnden Arztes ab, sondern von den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung (BGH r+s 2014, 25; BGH VersR 1996, 1224).

    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen (BGH r+s 2014, 25).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Der Freistellungsantrag setzt die bestimmte Angabe von Grund und Höhe der Schuld voraus, von der freigestellt zu werden der Kläger begehrt (BGH NJW-RR 2005, 494, 497 f.).

    Der unbestimmte Leistungsantrag kann aber in einen Feststellungsantrag umgedeutet werden (BGH NJW-RR 2005, 494, 498).

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    50 Den MB/KK lässt sich keine Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers auf die kostengünstigste Behandlung bzw. das kostengünstigste Hilfsmittel entnehmen (BGH VersR 2003, 581).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Der geforderte Schadensersatzanspruch geht auf Freistellung von den erforderlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe des letztlich berechtigten Gegenstandswertes (vgl. BGH NJW 2005, 1112).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Die private Krankheitskostenversicherung, so wie sie dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag zugrunde liegt, ist nicht wie die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine Realversorgung gerichtet ("Sachleistungsprinzip": z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 23/13 R, juris Rn. 14), in deren Rahmen die Beklagte ein Auswahlrecht für das konkrete Hilfsmittel im Sinne eines "ersten Zugriffs" hätte.
  • LG Dortmund, 18.11.2010 - 2 S 39/10

    Anspruch eines Beamten im Ruhestand auf Ersatz der Kosten für die Anschaffung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn - wie hier - die Versicherungsbedingungen keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Art des erstattungsfähigen Hilfsmittels formulieren (z.B. LG Dortmund NJW-RR 2011, 903: Begrenzung auf Hilfsmittel "in einfacher Ausführung" - allerdings wegen Intransparenz unwirksam).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Schaden i.d.S ist die Belastung mit einer Verbindlichkeit, denn bei der Schadensversicherung wie sie die streitgegenständliche Krankheitskostenversicherung ist, wird die Leistung des Versicherers durch die Höhe des Schadens bestimmt und begrenzt (vgl. BGH VersR 1969, 1036).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.04.2015 - 8 O 3675/13
    Soweit der Gläubiger Grund und Höhe nicht bezeichnen kann, ist ein Freistellungsantrag unzulässig und stattdessen auf Feststellung zu klagen (vgl. BGH NJW 2013, 155, 158 a.E.).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 217/08

    Erstattungsfähigkeit der Batterien eines Cochlea-Implantats in der privaten

  • BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11

    Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 173/05

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei organisch bedingter

  • BGH, 06.07.1967 - II ZR 16/65

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Versicherungsnehmer - Voraussetzungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Aber auch schon durch die Ablehnung einer Regulierung der in diesem Schlussurteil zugesprochenen weiteren Positionen hat die Beklagte die von ihr versicherungsvertraglich übernommene Pflicht zur Regulierung berechtigter Leistungsansprüche verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB; vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23. April 2015 - 8 O 3675/13, juris Rn. 68).
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